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Auf der Webseite https://finanzen.kkbubl.de erhalten Sie allgemeine Informationen zum Finanzwesen in den Ev.-luth. Kirchenkreisen Burgdorf & Burgwedel-Langenhagen mit nützlichen Hilfen und Anleitungen zu AppSpace, den Webberichten und mehr.
Kirchenkreis Burgdorf
Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote
04.12.2023 | 234,8 KiB
Dieser Vordruck ist zu verwenden für alle Freizeiten und Reiseangebote der Kirchengemeinden und Einrichtungen, sofern hierfür Teilnehmerentgelte erhoben, oder Zuschüsse von Dritter Seite gewährt werden (sollen). Dies gilt unabhängig von der Frage, ob hiermit zugleich auch Zuschüsse beim Kirchenkreis beantragt werden.
Betroffen sind somit u.a. Kinder- Jugend- und Konfirmandenfreizeiten, Familien-, Erwachsenen- und Gemeindefreizeiten, Tagesfahrten und Ausflüge mit Senioren, anderen Gemeindegruppen oder KiTa-Kindern und Chorfreizeiten (Aufzählung nicht abschließend).
Ist eine Maßnahme zuschussberechtigt, ist dieser Vordruck als Finanzierungsplan dem jeweiligen Zuschussantrag beizufügen und ersetzt dort ggfs. die bisherige Kostenkalkulation. In Fällen ohne Zuschussberechtigung dient der Vordruck vor allem der Abrechnung der Teilnehmerentgelte unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025). Auch in diesen Fällen muss er als Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung ist der Vordruck im Falle von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten spätestens 6 Wochen, in allen anderen Fällen spätestens 14 Tage nach dem letzten Tag der Fahrt beim KKA einzureichen, damit alle steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (Excel)
23.01.2024 | 62,5 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren
04.12.2023 | 164,7 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von größeren Veranstaltungen Ihrer Gemeinde oder Einrichtung, insbesondere wenn dabei Erträge aus verschiedenen Quellen (Warenverkauf, Eintrittsgelder, Dienstleistungen, Spenden, Sponsoring etc.) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025).
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (Excel)
04.12.2023 | 45,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen
04.12.2023 | 163,3 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen, sofern dabei Erträge (ggfs. auch auf freiwilliger Basis) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025).
Die Abfrage zu mitwirkenden Personen ist steuerrechtlich relevant und bezieht sich ausschließlich auf die darbietenden Künstler(innen), Musiker(innen) und Vortragenden. Technische oder logistische Hilfskräfte sind hier nicht gemeint.
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (Excel)
04.12.2023 | 50,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars
Abrechnung Fahrtkosten ab 2023
21.12.2023 | 16,1 KiB
Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
01.08.2023 | 158,6 KiB
Stand 01.08.2023
Dem Antrag ist regelmäßig ein Finanzierungsplan beizufügen, der sich nach Art der zu fördernden Maßnahme (Reiseleistung, Event, kulturelles Angebot) unterscheiden kann.
Die dafür benötigten Abrechnungsvordrucke können Sie ebenfalls auf dieser Seite herunterladen und als Finanzierungsplan verwenden:
- Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (z.B. bei Freizeiten)
- Abrechnung von Gemeindefesten, Events und Basaren etc. (z.B. bei lokalen Ferienevents)
- Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (z.B. für ein Kinder- und Jugendmusical)
Antrag auf Bezuschussung von Konfirmandenfreizeiten
01.08.2023 | 156,5 KiB
Stand 01.08.2023
Dem Antrag ist regelmäßig ein Finanzierungsplan beizufügen.
Der dafür benötigte Abrechnungsvordruck kann ebenfalls auf dieser Seite heruntergeladen und als Finanzierungsplan verwendet werden:
- Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote
SEPA-Lastschriftmandat
11.04.2023 | 18,0 KiB
Tageskassenbericht
11.04.2023 | 11,6 KiB
Stand 19.05.2022
Kassenbuch und Kassenberichte müssen revisionssicher geführt werden, d.h. Änderungen in den
Eintragungen müssen jederzeit erkennbar und rückverfolgbar sein. Korrekturen dürfen daher nur in Form lesbarer
Durchstreichungen vorgenommen werden. Schwärzungen oder der Einsatz von Tipp Ex sind folglich nicht zulässig.
Auch die Führung in Dateiform (z.B. Excel) scheidet aus, da hier nachträgliche Änderungen nicht erkennbar wären. In
der Regel müssen diese Aufzeichnungen daher handschriftlich erfolgen.
Vergabekriterien für den Nothilfefonds des Kirchenkreises Burgdorf
11.04.2023 | 244,1 KiB
Stand 15.08.2018
Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen
Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote
04.12.2023 | 234,8 KiB
Dieser Vordruck ist zu verwenden für alle Freizeiten und Reiseangebote der Kirchengemeinden und Einrichtungen, sofern hierfür Teilnehmerentgelte erhoben, oder Zuschüsse von Dritter Seite gewährt werden (sollen). Dies gilt unabhängig von der Frage, ob hiermit zugleich auch Zuschüsse beim Kirchenkreis beantragt werden.
Betroffen sind somit u.a. Kinder- Jugend- und Konfirmandenfreizeiten, Familien-, Erwachsenen- und Gemeindefreizeiten, Tagesfahrten und Ausflüge mit Senioren, anderen Gemeindegruppen oder KiTa-Kindern und Chorfreizeiten (Aufzählung nicht abschließend).
Ist eine Maßnahme zuschussberechtigt, ist dieser Vordruck als Finanzierungsplan dem jeweiligen Zuschussantrag beizufügen und ersetzt dort ggfs. die bisherige Kostenkalkulation. In Fällen ohne Zuschussberechtigung dient der Vordruck vor allem der Abrechnung der Teilnehmerentgelte unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025). Auch in diesen Fällen muss er als Finanzierungsplan bereits vor Erhebung der ersten Teilnehmerbeiträge eingereicht werden.
Zur Abrechnung ist der Vordruck im Falle von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenfreizeiten spätestens 6 Wochen, in allen anderen Fällen spätestens 14 Tage nach dem letzten Tag der Fahrt beim KKA einzureichen, damit alle steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (Excel)
23.01.2024 | 62,5 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren
04.12.2023 | 164,7 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von größeren Veranstaltungen Ihrer Gemeinde oder Einrichtung, insbesondere wenn dabei Erträge aus verschiedenen Quellen (Warenverkauf, Eintrittsgelder, Dienstleistungen, Spenden, Sponsoring etc.) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025).
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Gemeindefeste, Events und Basaren (Excel)
04.12.2023 | 45,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen
04.12.2023 | 163,3 KiB
Bitte verwenden Sie dieses Formular ab sofort zur Abrechnung von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen, sofern dabei Erträge (ggfs. auch auf freiwilliger Basis) entstehen.
Der Vordruck dient der Abrechnung der Erträge unter den Bedingungen des zukünftig geltenden Umsatzsteuerrechts (ab 01.01.2025).
Die Abfrage zu mitwirkenden Personen ist steuerrechtlich relevant und bezieht sich ausschließlich auf die darbietenden Künstler(innen), Musiker(innen) und Vortragenden. Technische oder logistische Hilfskräfte sind hier nicht gemeint.
Die Abrechnung ist spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung beim KKA einzureichen, damit aller steuerrechtlichen Abrechnungsfristen gewahrt werden können.
Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (Excel)
04.12.2023 | 50,0 KiB
Hier finden Sie eine Excel-Version des Formulars
Abrechnung Reisekosten ab 2023
21.12.2023 | 16,1 KiB
Diakoniefonds Ordnung
11.04.2023 | 73,8 KiB
Dienstreisegenehmigung KK Burgwedel-Langenhagen
11.04.2023 | 35,7 KiB
Anmeldung einer Konfirmandenfreizeit
01.08.2023 | 141,9 KiB
Stand: 01.08.2023
Der Anmeldung ist regelmäßig ein Finanzierungsplan beizufügen.
Der dafür benötigte Abrechnungsvordruck kann ebenfalls auf dieser Seite heruntergeladen und als Finanzierungsplan verwendet werden:
- Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote
Antrag auf Bezuschussung von Freizeiten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
01.08.2023 | 143,5 KiB
Stand 01.08.2023
Dem Antrag ist regelmäßig ein Finanzierungsplan beizufügen, der sich nach Art der zu fördernden Maßnahme (Reiseleistung, Event, kulturelles Angebot) unterscheiden kann.
Die dafür benötigten Abrechnungsvordrucke können Sie ebenfalls auf dieser Seite herunterladen und als Finanzierungsplan verwenden:
- Antrags- und Abrechnungsvordruck für Freizeiten und Reiseangebote (z.B. bei Freizeiten)
- Abrechnung von Gemeindefesten, Events und Basaren etc. (z.B. bei lokalen Ferienevents)
- Abrechnung von Konzerten und Kulturveranstaltungen (z.B. für ein Kinder- und Jugendmusical)
Grundsätze für Zuweisungen
11.04.2023 | 86,1 KiB
Grundsätze Gebäude-und Energiemanagement
11.04.2023 | 29,0 KiB
Kapitalfondsordnung.pdf
11.04.2023 | 159,2 KiB
Richtlinien für Freizeiten
11.04.2023 | 43,3 KiB
SEPA Lastschriftmandat
11.04.2023 | 18,0 KiB
Tageskassenbericht
11.04.2023 | 11,6 KiB
Stand 19.05.2022
Kassenbuch und Kassenberichte müssen revisionssicher geführt werden, d.h. Änderungen in den
Eintragungen müssen jederzeit erkennbar und rückverfolgbar sein. Korrekturen dürfen daher nur in Form lesbarer
Durchstreichungen vorgenommen werden. Schwärzungen oder der Einsatz von Tipp Ex sind folglich nicht zulässig.
Auch die Führung in Dateiform (z.B. Excel) scheidet aus, da hier nachträgliche Änderungen nicht erkennbar wären. In
der Regel müssen diese Aufzeichnungen daher handschriftlich erfolgen.